Betreff: Mobbing
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Betreff: Mobbing
Liebe Mitglieder,
aus aktuellem Anlass der Auszug aus folgender Seite: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
"Das Internet bringt eine neue Form des Mobbings hervor. Das sog. Internet-Mobbing oder Cyber-Mobbing. Dabei werden Mitmenschen in Internetforen und Blogs beleidigt und gedemütigt."
"Für die Mobbing-Opfer bedeutet dies in der Regel eine ganz erhebliche psychische Belastung." -> und für die Admins!
"Wer von solchen Attacken betroffen ist, sollte unbedingt in die Offensive gehen. Beleidgungen, Schmähkritik und unwahre Tatsachen öffentlich zu äußern, ist rechtswidrig. Hiergegen kann das Opfer sich zivilrechtlich wehren. Es kann den Täter abmahnen und auf Unterlassung in Anspruch nehmen, um zukünftige Angriffe zu verhindern . Zudem hat das Opfer Anspruch auf Löschung bereits veröffentlichter rechtswidriger Äußerungen. Die Kosten der Rechtsverfolgung muss der Täter erstatten."
"Bei besonders rufschädigenden Äußerungen kann das Opfer zusätzlich einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen."
"Beleidigungen sind zudem strafbar. Das Opfer kann folglich sogar Strafanzeige erstatten."
"Parallel besteht ein Löschungsanspruch auch gegen den Betreiber der Plattform. Dieser hat auch im zumutbaren Rahmen dafür zu sorgen, dass zukünftige Angriffe auf das Opfer verhindert werden. Beispielsweise kann er verpflichtet sein, den entsprechenden Nutzer von seiner Plattform auszuschließen."
"Es gilt also zu handeln, anstatt sich mit der Opferrolle abzufinden."
Gegen konstruktive Kritik hat keiner etwas, solange es im Rahmen bleibt und auf die Formulierung geachtet wird!
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"Das Internet bringt eine neue Form des Mobbings hervor. Das sog. Internet-Mobbing oder Cyber-Mobbing. Dabei werden Mitmenschen in Internetforen und Blogs beleidigt und gedemütigt."
"Für die Mobbing-Opfer bedeutet dies in der Regel eine ganz erhebliche psychische Belastung." -> und für die Admins!
"Wer von solchen Attacken betroffen ist, sollte unbedingt in die Offensive gehen. Beleidgungen, Schmähkritik und unwahre Tatsachen öffentlich zu äußern, ist rechtswidrig. Hiergegen kann das Opfer sich zivilrechtlich wehren. Es kann den Täter abmahnen und auf Unterlassung in Anspruch nehmen, um zukünftige Angriffe zu verhindern . Zudem hat das Opfer Anspruch auf Löschung bereits veröffentlichter rechtswidriger Äußerungen. Die Kosten der Rechtsverfolgung muss der Täter erstatten."
"Bei besonders rufschädigenden Äußerungen kann das Opfer zusätzlich einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen."
"Beleidigungen sind zudem strafbar. Das Opfer kann folglich sogar Strafanzeige erstatten."
"Parallel besteht ein Löschungsanspruch auch gegen den Betreiber der Plattform. Dieser hat auch im zumutbaren Rahmen dafür zu sorgen, dass zukünftige Angriffe auf das Opfer verhindert werden. Beispielsweise kann er verpflichtet sein, den entsprechenden Nutzer von seiner Plattform auszuschließen."
"Es gilt also zu handeln, anstatt sich mit der Opferrolle abzufinden."
Gegen konstruktive Kritik hat keiner etwas, solange es im Rahmen bleibt und auf die Formulierung geachtet wird!
Gast- Gast
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